Arbeitsrechtliche Kündigungen und deren Voraussetzungen

Jeder, der es mit abhängigen Beschäftigungsverhältnissen zu tun hat, also insbesondere Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sollte wissen, wie solche Dauerschuldverhältnisse beendet werden können.

Ganz aktuell hat es für Kündigungen von schwerbehinderten Menschen eine sehr bedeutsame Verschärfung gegeben. Seit 30.12. 2016 ist in Betrieben mit einer Schwerbehindertenvertretung deren Anhörung vor Ausspruch der Kündigung Wirksamkeitsvoraussetzung. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Arbeitsverhältnis einen Tag oder 50 Jahre bestanden hat. Es spielt also keine Rolle, ob die Kündigung während einer Probezeit erfolgen soll oder nicht.

Dies ist auch nur eine von mehreren Wirksamkeitsvoraussetzungen, die bei Ausspruch oder Erhalt einer Kündigung im jeweiligen Einzelfall beachtet bzw. geprüft werden müssen. Geschieht dies nicht, können erhebliche, möglicherweise irreparable, wirtschaftliche Nachteile entstehen.

Wenden Sie sich daher rechtzeitig an uns, wenn Sie dazu Fragen haben.