Rechtsanwalt Dominik Eberhardt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Geboren und aufgewachsen in Schorndorf. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen. Abschluss des Studiums im Jahr 2013 mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen. Nach dem Examen war Rechtsanwalt Eberhardt als Korrekturassistent an der Universität Tübingen tätig. In den Jahren 2013 bis 2015 Rechtsreferendariat am Landgericht Stuttgart mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht, einem Studienaufenthalt an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer und einem Vertiefungsstudium im Arbeitsrecht an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg. Im Anschluss Zweites Juristisches Staatsexamen 2015 in Stuttgart.

Seit 2016 Rechtsanwalt und seit 2019 Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Dr. Hurlebaus und Göckmann.

Mitgliedschaften: Rechtsanwaltskammer Stuttgart

Folgende Rechtsgebiete werden von ihm bearbeitet: Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Allgemeines Zivilrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Verkehrsrecht

Rechtsgebiete